ICLG – Vergaberecht in Deutschland 2025

Der deutsche Rechtsrahmen für die öffentliche Beschaffung wird durch die umfassende Analyse im Kapitel „Public Procurement Laws and Regulations Germany 2025“ aus dem Leitfaden des Global Legal Group, veröffentlicht im Rahmen der International Comparative Legal Guides (ICLG), näher erläutert. In diesem Artikel, der von unserer Partnerin Paolina Ilieva und Junior Associate Charlotte Schäffer verfasst wurde, werden zentrale Aspekte des öffentlichen Vergaberechts in Deutschland behandelt.

Er verschafft einen detaillierten Überblick über die relevanten Gesetze und Prinzipien sowie über die verschiedenen Verfahren und Rechtsmittel, die im deutschen Vergaberecht zur Anwendung kommen. Diese Analyse bietet wertvolle Einblicke für Unternehmen und Fachleute, die sich mit der öffentlichen Beschaffung in Deutschland befassen.

Artikelüberblick:

1. Relevante Gesetzgebung:

Die öffentliche Beschaffung in Deutschland wird überwiegend durch Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Dieses Gesetz legt die grundlegenden Prinzipien und Bestimmungen für Vergabeverfahren fest, die über bestimmte finanzielle Schwellenwerte hinausgehen.

  • Kapitel 1 des GWB behandelt das Vergabeverfahren und umfasst die Zulassungskriterien, verschiedene Verfahrensarten, die Auftragsvergabe, mögliche Änderungen und Konzessionen.
  • Kapitel 2 beschreibt das Prüfverfahren und geht auf die Verfahren vor den Vergabekammern sowie den höheren Landgerichten ein. Für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese stellt detaillierte Verfahrensvorgaben für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsverträge mit geringerem geschätzten Wert bereit.

2. Grundlegende Prinzipien:

Das deutsche Vergaberecht basiert auf mehreren zentralen Prinzipien, die die Fairness, Transparenz und wirtschaftliche Effizienz der Vergabeverfahren sicherstellen.

  • Wettbewerb: Es wird darauf geachtet, dass alle Vergabeverfahren wettbewerblich durchgeführt werden, sodass allen berechtigten Unternehmen der Zugang gewährt wird und wettbewerbsverzerrende Praktiken vermieden werden.
  • Gleichbehandlung: Vergabestellen müssen alle Bieter gleich behandeln und dürfen keine Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Unternehmensgröße oder anderen Kriterien zulassen.
  • Transparenz: Die Vergabeverfahren müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden, um willkürliche Entscheidungen zu verhindern und den gesamten Prozess für alle Beteiligten transparent zu gestalten.

3. Anwendung des Rechts auf Stellen und Verträge:

Das GWB gilt für eine Vielzahl von Vergabestellen, darunter Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie bestimmte öffentliche Unternehmen und Versorgungsunternehmen. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Vertragsarten, wie etwa öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen, die jeweils speziellen Regelungen und Schwellenwerten unterliegen.

4. Arten von Vergabeverfahren:

Der Artikel erläutert die verschiedenen Vergabeverfahren, die nach deutschem Recht zur Anwendung kommen:

  • Offenes Verfahren: Bei diesem einstufigen Verfahren können alle interessierten Unternehmen ein Angebot einreichen.
  • Nicht offenes Verfahren: Dieses Verfahren besteht aus zwei Phasen: einer Präqualifikation und einer Einladung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Kandidaten.
  • Verhandlungsverfahren: Hierbei können die Vergabestellen mit den ausgewählten Bietern die Bedingungen des Auftrags verhandeln.
  • Wettbewerblicher Dialog: Dieses Verfahren wird bei besonders komplexen Aufträgen genutzt, bei denen die Vergabestellen mit den Bietern in einen Dialog treten, um geeignete Lösungen zu entwickeln.

Jedes Verfahren hat spezifische Anforderungen, die sicherstellen, dass es dem jeweiligen Vertragstyp und seiner Komplexität gerecht wird.

5. Ausnahmen:

Bestimmte Arten von Verträgen sind von den standardmäßigen Vergabeverfahren ausgenommen, darunter:

  • In-House-Vergaben: Aufträge, die an Einrichtungen vergeben werden, die von der Vergabestelle unter bestimmten Bedingungen kontrolliert werden.
  • Öffentlich-öffentliche Kooperationen: Kooperationen zwischen öffentlichen Stellen, die bestimmten Kriterien entsprechen.

Diese Ausnahmen bieten Flexibilität und tragen gleichzeitig dazu bei, dass die Grundprinzipien von Transparenz und Wettbewerb gewahrt bleiben.

6. Rechtsmittel:

Das Vergaberecht bietet Mechanismen, durch die Bieter gegen Vergabeverfahren vorgehen können, wenn sie sich benachteiligt fühlen. Sie haben die Möglichkeit, eine Überprüfung der Vergabeentscheidung bei den Vergabekammern zu beantragen und bei Bedarf Berufung bei den höheren Landgerichten einzulegen. Rechtsmittel können zur Aussetzung des Verfahrens, zur Aufhebung von Entscheidungen oder zur Entschädigung für erlittene Schäden führen.

7. Änderungen während und nach einem Verfahren:

Das Kapitel beschreibt, unter welchen Bedingungen Änderungen an Verträgen während und nach einem Vergabeverfahren zulässig sind. Wesentliche Änderungen erfordern in der Regel ein neues Vergabeverfahren, es sei denn, sie erfüllen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen.

  • Änderungen während des Verfahrens müssen den Prinzipien der Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen, um Chancengleichheit für alle Bieter zu gewährleisten.
  • Nach der Vergabe sind Änderungen nur dann erlaubt, wenn sie keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen haben. Kleinere Änderungen, die den Charakter des Vertrags nicht verändern und unter den festgelegten finanziellen Schwellenwerten liegen, sind zulässig.

8. Privatisierungen und PPPs:

Der rechtliche Rahmen für Privatisierungen und öffentlich-private Partnerschaften (PPPs) wird ebenfalls thematisiert. Diese Kooperationen zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen zur Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen oder Infrastrukturprojekte müssen sorgfältig die Vergaberechtsvorschriften einhalten, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.

Fazit:

Der Artikel „Public Procurement Laws and Regulations Germany 2025“ bietet eine detaillierte Analyse des deutschen Vergaberechts und dient als wertvolle Quelle für alle, die in diesem Bereich tätig sind oder sich mit der öffentlichen Beschaffung in Deutschland befassen. Es gibt eine präzise Übersicht über die wesentlichen Gesetze, Verfahren und Prinzipien und hilft, die komplexen Regelungen des deutschen Vergaberechts besser zu verstehen. 

Für eine detailliertere Untersuchung dieser Themen empfehlen wir Ihnen die Lektüre des gesamten Artikels, den Sie auf der International Comparative Legal Guides (ICLG)